Widerrufsbelehrung

§ 1 Widerruf des Vertrages

Innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eines Ferienprogramms, ist ein Rücktritt vom Vertrag ohne Angaben von Gründen, kostenlos möglich. Hierzu ist eine Kontaktaufnahme des Kunden per Email an: Katrin@starke-ferien.de, mit der Mitteilung der Stornierung erforderlich.

§ 2 Rücktritt vom Ferienprogramm, später als 14 Tage nach Buchung

Tritt der Teilnehmer vor Beginn der Ferienbetreuung zurück oder tritt er das Ferienprogramm nicht an, so verliert die Veranstalterin den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Stattdessen kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Preis des Ferienprogramms verlangen.

Dieser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Ferienbetreuung in einem prozentualen Verhältnis zur Teilnahmegebühr pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

Bei einem Rücktritt von der vereinbarten Ferienbetreuung, mehr als 30 Kalendertage vor Beginn des Ferienprogramms wird die Teilnahmegebühr, eventuell abzüglich vom jeweiligen Finanzdienstleister erhobenen Rücküberweisungsgebühren, erstattet.

Bei einem Rücktritt von der vereinbarten Ferienbetreuung, zwischen 8 und 30 Kalendertage vor Beginn des Ferienprogramms, behält die Veranstalterin eine Entschädigung in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr ein.

Bei einem Rücktritt von der vereinbarten Ferienbetreuung, weniger als 8 Kalendertagen vor Beginn des Ferienprogramms, behält die Veranstalterin eine Entschädigung in Höhe von 100% der Teilnahmegebühr ein.

Der Rücktritt von einem Ferienprogramm muss schriftlich über den Postweg erfolgen. Der Tag des Rücktritts ist der Zugang (Poststempel) der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

Bei Nichtantritt oder bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme am Ferienprogramm durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§ 3 Umbuchung des Feriencamps, später als 14 Tage nach Buchung

Umbuchungen sind Änderungen hinsichtlich des Termins, des Programminhalts oder des Ortes der Ferienprogramms, nach Vertragsabschluss. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Umbuchungen besteht nicht. Wird auf Wunsch des Teilnehmers dennoch eine Umbuchung durch die Veranstalterin vorgenommen, kann ein Umbuchungsentgelt von 35,- € pro Umbuchung und Teilnehmer erhoben werden.

Letzte Aktualisierung der Widerrufsbelehrung: Köln, den 25.05.2023, 16:30 Uhr